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   BVerwG, 13.05.2009 - 9 A 74.07   

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BVerwG, 13.05.2009 - 9 A 74.07 (https://dejure.org/2009,6124)
BVerwG, Entscheidung vom 13.05.2009 - 9 A 74.07 (https://dejure.org/2009,6124)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Mai 2009 - 9 A 74.07 (https://dejure.org/2009,6124)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Erfolg der Klage gegen einen Planfeststellungsbeschluss bezüglich der Verlegung einer Autobahn wegen unzureichender Bewältigung der Immissionsbelastung - Rechtmäßigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses bezüglich der Verlegung einer Autobahn bei unrichtigen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erfolg der Klage gegen einen Planfeststellungsbeschluss bezüglich der Verlegung einer Autobahn wegen unzureichender Bewältigung der Immissionsbelastung; Rechtmäßigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses bezüglich der Verlegung einer Autobahn bei unrichtigen Grundannahmen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Klagen gegen den Ausbau und die Verlegung der Bundesautobahn A 4 zwischen Kerpen und Düren abgewiesen

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 15.03.2000 - 11 A 42.97

    Planfeststellung für die Änderung eines Schienenweges; Verfahren "Besonders

    Auszug aus BVerwG, 13.05.2009 - 9 A 74.07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entspricht es nicht den Vorgaben des § 41 BImSchG, die Unverhältnismäßigkeit der Kosten aktiven Lärmschutzes allein daraus herzuleiten, dass die nach § 42 Abs. 2 BImSchG zu leistenden Entschädigungen für passiven Lärmschutz wie regelmäßig erheblich billiger wären (vgl. Urteile vom 15. März 2000 BVerwG 11 A 42.97 BVerwGE 110, 370 und BVerwG 11 A 46.97 Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 34 S. 85).

    Ziel der Bewertung der Kosten hinsichtlich des damit erzielbaren Lärmschutzeffekts muss eine Lärmschutzkonzeption sein, die auch unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung der Lärmbetroffenen vertretbar erscheint (vgl. Urteile vom 15. März 2000 BVerwG 11 A 42.97 a.a.O. S. 382, vom 24. September 2003 BVerwG 9 A 69.02 Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 39 S. 103 und vom 3. März 2004 BVerwG 9 A 15.03 Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 40 S. 113).

    So wird bei einer stark verdichteten Bebauung noch eher ein nennenswerter Schutzeffekt zu erzielen sein als bei einer aufgelockerten Bebauung, die auf eine entsprechend geringe Zahl von Bewohnern schließen lässt (vgl. Urteil vom 15. März 2000 BVerwG 11 A 42.97 a.a.O. S. 383).

  • BVerwG, 16.01.2007 - 9 B 14.06

    Bundesstraße; Ortsdurchfahrt; weiträumiger Verkehr; Planrechtfertigung;

    Auszug aus BVerwG, 13.05.2009 - 9 A 74.07
    Ob andere gegen das Vorhaben sprechende Belange etwa der Bergschadenssicherheit ordnungsgemäß berücksichtigt worden sind, können sie demgegenüber nicht zum Gegenstand der gerichtlichen Abwägungskontrolle machen (vgl. Beschluss vom 16. Januar 2007 BVerwG 9 B 14.06 Buchholz 407.4 § 1 FStrG Nr. 11 Rn. 18).

    Dieser Befund hätte bei realistischer Betrachtungsweise auch dann keinen Handlungsbedarf des Beklagten zugunsten der Kläger ausgelöst, wenn dieser berücksichtigt hätte, dass ein Teil der Immissionspegel eindeutig auf die neue Anschlussstelle zurückzuführen wäre und auch benachbarte Anlieger in gleicher Weise betroffen wären (vgl. dazu Beschluss vom 16. Januar 2007 BVerwG 9 B 14.06 Buchholz 407.4 § 1 FStrG Nr. 11 S. 6).

  • BVerwG, 17.03.2005 - 4 A 18.04

    Bau oder wesentliche Änderung einer öffentlichen Straße; Verkehrszunahme auf

    Auszug aus BVerwG, 13.05.2009 - 9 A 74.07
    Allerdings ist nach der Rechtsprechung des 4. Senats des Bundesverwaltungsgerichts dann, wenn infolge eines Straßenbauvorhabens der Verkehr auf einer anderen, vorhandenen Straße zunimmt, der von ihr ausgehende Lärmzuwachs im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen, wenn er mehr als unerheblich ist und ein eindeutiger Ursachenzusammenhang zwischen dem Straßenbauvorhaben und der zu erwartenden Verkehrszunahme auf der anderen Straße besteht (Urteil vom 17. März 2005 BVerwG 4 A 18.04 BVerwGE 123, 152 .).
  • BVerwG, 09.06.2004 - 9 A 11.03

    Straßenplanung; Planfeststellung; anerkannter Naturschutzverein; Klagebefugnis;

    Auszug aus BVerwG, 13.05.2009 - 9 A 74.07
    Insbesondere hat der Senat nicht die Überzeugung gewinnen können, dass sich ohne einen diesbezüglichen Ermittlungs- oder Bewertungsmangel die von den Klägern bevorzugte Trassenverschiebung nach Süden eindeutig als die bessere, weil öffentliche und private Belange insgesamt schonendere Linienführung darstellen würde, so dass sich diese Lösung dem Beklagten hätte aufdrängen müssen und der Planfeststellungsbeschluss deshalb an einem beachtlichen Abwägungsfehler leidet (vgl. zu diesem Maßstab Urteil vom 9. Juni 2004 BVerwG 9 A 11.03 Buchholz 406.400 § 61 BNatSchG 2002 Nr. 5 S. 41 m.w.N.).
  • BVerwG, 30.05.1984 - 4 C 58.81

    Luftfahrtrechtliches Planfeststellungsverfahren; Flughafen München II - Franz

    Auszug aus BVerwG, 13.05.2009 - 9 A 74.07
    44 Dass die der Abwägung zugrunde liegende Verkehrsprognose was hier rechtlich allein zu beanstanden wäre zu Lasten der Belange der Kläger nicht in einer der Materie angemessenen und methodisch fachgerechten Weise erarbeitet worden ist (vgl. Urteile vom 7. Juli 1978 BVerwG 4 C 79.76 u.a. BVerwGE 56, 110 , vom 30. Mai 1984 BVerwG 4 C 58.81 BVerwGE 69, 256 und vom 6. Dezember 1985 BVerwG 4 C 59.82 BVerwGE 72, 282 ), ist nicht schlüssig dargetan.
  • BVerwG, 07.07.1978 - 4 C 79.76

    Startbahn West

    Auszug aus BVerwG, 13.05.2009 - 9 A 74.07
    44 Dass die der Abwägung zugrunde liegende Verkehrsprognose was hier rechtlich allein zu beanstanden wäre zu Lasten der Belange der Kläger nicht in einer der Materie angemessenen und methodisch fachgerechten Weise erarbeitet worden ist (vgl. Urteile vom 7. Juli 1978 BVerwG 4 C 79.76 u.a. BVerwGE 56, 110 , vom 30. Mai 1984 BVerwG 4 C 58.81 BVerwGE 69, 256 und vom 6. Dezember 1985 BVerwG 4 C 59.82 BVerwGE 72, 282 ), ist nicht schlüssig dargetan.
  • BVerwG, 23.11.2005 - 9 A 28.04

    Straßenplanung; Lärmschutz; Neubau; wesentliche Änderung; bauliche Erweiterung;

    Auszug aus BVerwG, 13.05.2009 - 9 A 74.07
    59 Für einen Anspruch sämtlicher Kläger auf Schallschutz gegen den von der L 264 ausgehenden Verkehrslärm bieten die §§ 41, 42 BImSchG keine Grundlage, weil im Bereich der Ortslage Ellen kein baulicher Eingriff in diese Straße erfolgt und deshalb keine wesentliche Änderung im Sinne von § 41 Abs. 1 BImSchG vorliegt (stRspr; vgl. BVerwG, Urteil vom 23. November 2005 BVerwG 9 A 28.04 BVerwGE 124, 334 m.w.N.).
  • BVerwG, 05.03.1997 - 11 A 25.95

    Verwaltungsverfahrensrecht - Voraussetzungen eines Entscheidungsvorbehalts nach §

    Auszug aus BVerwG, 13.05.2009 - 9 A 74.07
    Dass im Rahmen der durch § 41 Abs. 2 BImSchG gebotenen Verhältnismäßigkeitsprüfung auch zu berücksichtigen ist, ob öffentliche Belange des Landschaftsschutzes der Ausschöpfung aller technischen Möglichkeiten aktiven Schallschutzes entgegenstehen, entspricht der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Urteil vom 5. März 1997 BVerwG 11 A 25.95 BVerwGE 104, 123 ).
  • BVerwG, 06.12.1985 - 4 C 59.82

    Objektive Erforderlichkeit eines fernstraßenrechtlichen Vorhabens, Gerichtliche

    Auszug aus BVerwG, 13.05.2009 - 9 A 74.07
    44 Dass die der Abwägung zugrunde liegende Verkehrsprognose was hier rechtlich allein zu beanstanden wäre zu Lasten der Belange der Kläger nicht in einer der Materie angemessenen und methodisch fachgerechten Weise erarbeitet worden ist (vgl. Urteile vom 7. Juli 1978 BVerwG 4 C 79.76 u.a. BVerwGE 56, 110 , vom 30. Mai 1984 BVerwG 4 C 58.81 BVerwGE 69, 256 und vom 6. Dezember 1985 BVerwG 4 C 59.82 BVerwGE 72, 282 ), ist nicht schlüssig dargetan.
  • BVerwG, 24.09.2003 - 9 A 69.02

    Anhalter Bahn; Planfeststellung; Änderung eines Schienenwegs; Feintrassierung;

    Auszug aus BVerwG, 13.05.2009 - 9 A 74.07
    Ziel der Bewertung der Kosten hinsichtlich des damit erzielbaren Lärmschutzeffekts muss eine Lärmschutzkonzeption sein, die auch unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung der Lärmbetroffenen vertretbar erscheint (vgl. Urteile vom 15. März 2000 BVerwG 11 A 42.97 a.a.O. S. 382, vom 24. September 2003 BVerwG 9 A 69.02 Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 39 S. 103 und vom 3. März 2004 BVerwG 9 A 15.03 Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 40 S. 113).
  • BVerwG, 03.03.2004 - 9 A 15.03

    Abwägungsspielraum; Alternativenvergleich; Auswahlentscheidung; besonders

  • BVerwG, 15.03.2000 - 11 A 46.97

    Planfeststellung wegen Änderung eines Schienenweges; Schallschutz; Vorrang des

  • BVerwG, 30.08.1989 - 4 B 97.89

    Schutz der Anlieger vor

  • BVerwG, 11.07.2019 - 9 A 13.18

    Vorerst kein Weiterbau der A 39 bei Wolfsburg

    Der auf einer solchen Verkehrszunahme beruhende Lärmzuwachs ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vielmehr im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen, wenn er mehr als unerheblich ist und ein eindeutiger Ursachenzusammenhang zwischen dem Straßenbauvorhaben und der zu erwartenden Verkehrszunahme auf der anderen Straße besteht (BVerwG, Urteile vom 17. März 2005 - 4 A 18.04 - BVerwGE 123, 152 und vom 13. Mai 2009 - 9 A 74.07 - juris Rn. 61).
  • VG Düsseldorf, 25.05.2011 - 3 K 1599/07

    Planfeststellungsbeschluss in Sachen CO-Pipeline rechtswidrig

    vgl. BVerwG; Urteil vom 23. März 2011 - 9 A 9.10 -, juris, Rn. 36; Urteil vom 24. November 2010 9 A 13.09 - NVwZ 2011, 680 f. und juris, Rn. 56 f.; Beschluss vom 23. Juni 2009 - 9 VR 1.09 -, u. a. NVwZ-RR 2009, 753 ff. und juris, Rn. 10; Urteil vom 13. Mai 2009 - 9 A 74.07 -, juris; Urteil vom 18. März 2009 - 9 A 31.07 -, u. a. NVwZ 2010, 63 ff. und juris, Rn. 27; Urteil vom 9. Juni 2004 9 A 11.03 -, u. a. BVerwGE 121, 72 ff. und juris, Rn. 75; Urteil vom 8. Juli 1998 - 11 A 53.97 -, u. a. BVerwGE 107, 142 ff. und juris, Rn. 33; Urteil vom 19. Mai 1998 (BAB 20); Urteil vom 25. Januar 1996 - 4 C 5.95 -, u. a. BVerwGE 100, 238 ff. und juris, Rn. 29; Beschluss vom 2. November 1992 - 4 B 205.92 -, u. a. NVwZ 1993, 887 ff. und juris, Rn. 6; Urteil vom 5. Dezember 1986 - 4 C 13.85 -, u. a. BVerwGE 75, 214 ff. und juris, Rn. 115 f. (Verkehrsflughafen München II); OVG NRW, Beschluss von 23. März 2007 - 11 B 916/96.AK -, u. a. NuR 2007, 360 ff. und juris (allgemein zum Aufdrängen einer Planungsalternative); Kopp / Ramsauer, VwVfG, a. a. O., § 74 Rn. 76 (Berücksichtigung von sich aufdrängenden - Planungsalternativen).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 04.03.2008 - 9 A 74.07   

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BVerwG, 04.03.2008 - 9 A 74.07 (https://dejure.org/2008,18946)
BVerwG, Entscheidung vom 04.03.2008 - 9 A 74.07 (https://dejure.org/2008,18946)
BVerwG, Entscheidung vom 04. März 2008 - 9 A 74.07 (https://dejure.org/2008,18946)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 16.09.1981 - 8 C 1.81

    Verpflichtung der Gemeinde zur Rückzahlung von Vorausleistungen auf

    Auszug aus BVerwG, 04.03.2008 - 9 A 74.07
    Dafür reicht die Möglichkeit aus, dass der Inhalt der Entscheidung auf rechtliche Interessen des Beizuladenden einwirken kann (vgl. Urteil vom 16. September 1981 BVerwG 8 C 1.81 und 2.81 Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 76 S. 3).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.07.2015 - 1 S 802/15

    Anspruch auf Nutzung personenbezogen Archivguts unter Sperrzeitverkürzung;

    Dafür reicht die Möglichkeit aus, dass der Inhalt der Entscheidung auf rechtliche Interessen des Beizuladenden einwirken kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.09.1981 - 8 C 1.81 u.a. - BVerwGE 64, 67, m.w.N.; Beschl. v. 04.03.2008 - 9 A 74.07 - juris Rn. 2; Bier, a.a.O., § 65 Rn. 12).
  • OVG Niedersachsen, 18.12.2023 - 10 OB 125/23

    Anlage; anlagenbezogen; Klagerecht; Mehrfachklageverbot; Nebenbestimmung;

    Dafür reicht die Möglichkeit aus, dass der Inhalt der Entscheidung auf rechtliche Interessen des Beizuladenden einwirken kann ( BVerwG, Beschluss vom 4.3.2008 - 9 A 74.07 -, juris Rn. 2 m.w.N.), d. h. der Dritte zu einer der Parteien oder zu beiden oder zum Streitgegenstand so in Beziehung steht, dass sich je nach dem Ausgang des Rechtsstreits seine Rechtsposition verbessern oder verschlechtern kann ( BVerwG, Beschluss vom 9.3.2005 - 4 VR 1001.04 -, juris Rn. 2 m.w.N.; Niedersächsisches OVG, Beschlüsse vom 25.10.2023 - 14 OB 62/23 -, juris Rn. 5, vom 18.10.2016 - 12 LC 54/15 -, juris Rn. 8, sowie vom 4.7.2016 - 4 KN 77/16 -, juris Rn. 5; Hessischer VGH, Beschluss vom 18.8.2022 - 9 A 2501/20 -, juris Rn. 14).
  • VG Stuttgart, 20.06.2016 - 11 K 1508/15

    Zugang zu staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsakten; Verkürzung einer

    Dafür reicht die Möglichkeit aus, dass der Inhalt der Entscheidung auf rechtliche Interessen des Beizuladenden einwirken kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.09.1981 - 8 C 1.81 u.a. - BVerwGE 64, 67, m.w.N.; Beschl. v. 04.03.2008 - 9 A 74.07 - juris Rn. 2; Bier, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, § 65 Rn. 12).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.05.2021 - 2 O 20/21

    Beiladung einer rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts, deren Träger ein

    Die Zulässigkeit einer Beiladung nach dieser Vorschrift setzt nicht voraus, dass der Dritte durch die Entscheidung tatsächlich in seinen Rechten berührt wird; es reicht vielmehr aus, wenn im Zeitpunkt der Beiladung die Möglichkeit besteht, dass die Entscheidung auf rechtliche Interessen des Beizuladenden einwirken kann (BVerwG, Urteil vom 16. September 1981 - 8 C 1.81 - juris Rn. 10; Beschluss vom 4. März 2008 - 9 A 74.07 - juris Rn. 2).
  • VGH Bayern, 24.08.2023 - 22 C 22.1856

    Erfolglose Beschwerde gegen die Ablehnung einer beantragten (einfachen) Beiladung

    Ausreichend ist die Möglichkeit, dass die Entscheidung in der Hauptsache auf rechtliche Interessen des Beizuladenden einwirken kann (BVerwG, B.v. 20.6.1995 - 8 B 68.95 - juris Rn. 3; B.v. 4.3.2008 - 9 A 74.07 - juris Rn. 2).
  • VG Gelsenkirchen, 27.06.2023 - 8 L 212/23

    Art. 5; Eilrechtsschutz; Örtliche Zuständigkeit; Gefährder; Flüchtling;

    vgl. BVerwG, Urteil vom 16. September 1981 - 8 C 1/81 - und Beschluss vom 4. März 2008 - 9 A 74/07 -, jeweils juris.
  • VGH Bayern, 10.12.2019 - 8 C 19.2198

    Beschwerde gegen Ablehnung einer Beiladung

    Ausreichend ist die Möglichkeit, dass die Entscheidung in der Hauptsache auf rechtliche Interessen des Beizuladenden einwirken kann (BVerwG, U.v. 16.9.1981 - 8 C 1.81 u.a. - BVerwGE 64, 67 = juris Rn. 10; B.v. 4.3.2008 - 9 A 74.07 - Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 151 = juris Rn. 2).
  • BVerwG, 03.08.2012 - 7 VR 7.12
    Für eine Beiladung nach § 65 Abs. 1 VwGO reicht die Möglichkeit, dass der Inhalt der Entscheidung auf rechtliche Interessen des Beizuladenden einwirken kann, aus (stRspr, vgl. Beschluss vom 4. März 2008 - BVerwG 9 A 74.07 - Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 151 Rn. 2).
  • VGH Bayern, 11.09.2019 - 8 C 19.1522

    Einziehung eines öffentlichen Weges - Beiladung eines Anliegers mit Überbauungen

    Ausreichend ist die Möglichkeit, dass die Entscheidung in der Hauptsache auf rechtliche Interessen des Beizuladenden einwirken kann (BVerwG, B.v. 20.6.1995 - 8 B 68.95 - juris Rn. 3; B.v. 4.3.2008 - 9 A 74.07 - juris Rn. 2).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.04.2014 - 20 A 404/12

    Zuständigkeit der Bezirksregierung für den Vollzug wasserrechtlicher Vorschriften

    Der für eine solche Möglichkeit maßgebende Inhalt der Entscheidung - vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. März 2008 - 9 A 74.07 -, Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 151 - kann die Rechtsposition des Landes nicht verbessern oder verschlechtern.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 24.04.2009 - 9 A 74.07   

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https://dejure.org/2009,75789
BVerwG, 24.04.2009 - 9 A 74.07 (https://dejure.org/2009,75789)
BVerwG, Entscheidung vom 24.04.2009 - 9 A 74.07 (https://dejure.org/2009,75789)
BVerwG, Entscheidung vom 24. April 2009 - 9 A 74.07 (https://dejure.org/2009,75789)
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Rechtsprechung
   BVerwG, 21.12.2009 - 9 A 74.07   

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https://dejure.org/2009,119032
BVerwG, 21.12.2009 - 9 A 74.07 (https://dejure.org/2009,119032)
BVerwG, Entscheidung vom 21.12.2009 - 9 A 74.07 (https://dejure.org/2009,119032)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Dezember 2009 - 9 A 74.07 (https://dejure.org/2009,119032)
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Rechtsprechung
   VG Berlin, 21.06.2007 - 9 A 74.07   

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https://dejure.org/2007,29040
VG Berlin, 21.06.2007 - 9 A 74.07 (https://dejure.org/2007,29040)
VG Berlin, Entscheidung vom 21.06.2007 - 9 A 74.07 (https://dejure.org/2007,29040)
VG Berlin, Entscheidung vom 21. Juni 2007 - 9 A 74.07 (https://dejure.org/2007,29040)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorläufige Aufnahme in eine 1. Klasse einer Grundschule im Wege einer einstweiligen Verfügung; Zugänglichkeit von Schulen besonderer pädagogischer Prägung nach Aufnahmekapazität

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Verordnung über die Aufnahme in Schulen besonderer pädagogischer Prägung ist teilweise rechtswidrig

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Berlin, 20.09.2002 - 8 S 224.02

    JÜL, Schulversuch, Vorklasse, Grundschule, Aufnahme, Einschulungsbereich,

    Auszug aus VG Berlin, 21.06.2007 - 9 A 74.07
    In eine Schule, die ausdrücklich ohne Einschulungsbereich konzipiert ist, vorrangig Kinder allein deshalb aufzunehmen, weil sie in örtlicher Nähe der Schule wohnen und damit zugleich Bewerber auszuschließen, die sich zwar nicht auf Wohnnähe, aber andere Gründe berufen können, schränkt die Wahlfreiheit der Eltern, ihr Kind in einer Grundschule mit besonderem pädagogischen Angebot unterrichten zulassen, unverhältnismäßig ein (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 20. September 2002 (OVG 8 S 224.02).
  • VG Berlin, 31.07.2009 - 9 L 212.09

    Gemeinschaftsschule: Schulversuch muss für alle Schulanfänger offen sein

    Eine solche Bevorzugung ist nach der ständigen Rechtsprechung der Berliner Verwaltungsgerichte bei der Aufnahme in eine nicht zuständige Grundschule rechtswidrig (vgl. Verwaltungsgericht Berlin, Beschlüsse der früher zuständigen 3. Kammer vom 8. August 2002 - VG 3 A 585.02 - und 22. August 2003 - VG 3 A 973.03 - und dazu OVG Berlin, Beschlüsse vom 20. September 2002 - OVG 8 S 224.02 - und 5. Dezember 2003 - OVG 8 S 189.03 - vgl. auch OVG Berlin Brandenburg, Beschluss vom 20. September 2005 - OVG 8 S 84.05 - ferner Beschlüsse der Kammer vom 21. Juni 2007 - VG 9 A 74.07 - und vom 22. Juli 2008 - VG 9 A 127.08 -).

    Dementsprechend hat die Kammer im Beschluss vom 21. Juni 2007 - VG 9 A 74.07 - entschieden, dass die in § 12 Abs. 2 Satz 1 der Verordnung über die Aufnahme in Schulen besonderer pädagogischer Prägung - AufnahmeVO-SbP - vom 23. März 2006 (GVBl. S. 306) vorgesehene Aufnahme nach Wohnortnähe in eine Grundschule mit besonderer pädagogischer Prägung, in der nach den Grundsätzen der Pädagogik von Maria Montessori unterrichtet wird, mit der Verordnungsermächtigung nicht in Einklang steht.

  • VG Berlin, 31.07.2009 - 9 L 332.09

    Einstweiliger Rechtsschutz im Schulrecht

    Eine solche Bevorzugung ist nach der ständigen Rechtsprechung der Berliner Verwaltungsgerichte bei der Aufnahme in eine nicht zuständige Grundschule rechtswidrig (vgl. Verwaltungsgericht Berlin, Beschlüsse der früher zuständigen 3. Kammer vom 8. August 2002 - VG 3 A 585.02 - und 22. August 2003 - VG 3 A 973.03 - und dazu OVG Berlin, Beschlüsse vom 20. September 2002 - OVG 8 S 224.02 - und 5. Dezember 2003 - OVG 8 S 189.03 - vgl. auch OVG Berlin Brandenburg, Beschluss vom 20. September 2005 - OVG 8 S 84.05 - ferner Beschlüsse der Kammer vom 21. Juni 2007 - VG 9 A 74.07 - und vom 22. Juli 2008 - VG 9 A 127.08 -).

    Dementsprechend hat die Kammer im Beschluss vom 21. Juni 2007 - VG 9 A 74.07 - entschieden, dass die in § 12 Abs. 2 Satz 1 der Verordnung über die Aufnahme in Schulen besonderer pädagogischer Prägung - AufnahmeVO-SbP - vom 23. März 2006 (GVBl. S. 306) vorgesehene Aufnahme nach Wohnortnähe in eine Grundschule mit besonderer pädagogischer Prägung, in der nach den Grundsätzen der Pädagogik von Maria Montessori unterrichtet wird, mit der Verordnungsermächtigung nicht in Einklang steht.

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